Wasserqualität - Erläuterung zu einzelnen Parametern


Verschiedene Parameter wie elektrische Leitfähigkeit oder Chloridgehalt, ebenso wie Sulfat und pH-Wert sind Indikatoren, die bei zu hohem Gehalt im Trinkwasser bewirken, dass es korrosiv wirkt, d.h. Metallteile angreift. Sie sind meist geologisch bedingt. So sind beispielsweise hohe Sulfatgehalte auf natürliche Gipsvorkommen zurückzuführen. Der pH-Wert ist auch im Zusammenhang mit dem Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht zu sehen, denn Trinkwasser darf nach der Trinkwasserverordnung nicht calcitlösend sein, es könnte sonst nämlich kalkhaltige Werkstoffe wie Beton oder Mörtel angreifen und zerstören sowie die Ausbildung korrosionshemmender Deckschichten auf metallischen Oberflächen verhindern. Ein wesentlicher Bestandteil des Trinkwassers ist Kalk, das als Calciumcarbonat nicht nur den Knochen- und Zahnaufbau des Menschen fördert, sondern auch für die Blutgerinnung und somit für Muskel, Herz und Gehirn wesentlich ist. Deshalb sollte Kalk nicht grundsätzlich dem Wasser entzogen werden. Es ist aber andererseits schädlich für Rohrleitungen, Armaturen, Boiler, usw. Kalk kann zur Korrosion führen. Bei höherer Karbonathärte (Gehalt an Calciumhydrogencarbonat = gelöster Kalk) scheidet sich im Warmwasser (etwa ab 65 °C) mehr Kalk ab, da ein im Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht befindliches Wasser (wie es nach der Aufbereitung vorhanden ist), bei Temperaturerhöhung kalkabscheidend wird (Kesselsteinbildung).



Aluminium:

Gewinnt in der Wasserversorgung zunehmend an Interesse seit erkannt wurde, dass durch den saueren Regen im Boden gebundenes Aluminium freigesetzt werden kann. Höhere Aluminiumgehalte im Wasser könne auf den Menschen giftig wirken, besonders Dialysepatienten sind gefährdet. Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 0,2 mg/l.



Ammonium:

ist Bestandteil des Stickstoffkreislaufes. Es sollte im Trinkwasser nicht vorhanden sein, denn es ist meist ein Hinweis auf eine massive Verunreinigung mit Jauche oder Abwasser. Nur in fast sauerstofffreien Wässern (sogenannten reduzierten Wässern) kann Ammonium auf natürliche Weise vorkommen, dabei muss der Grenzwert nicht eingehalten werden.
Höhere Ammoniumgehalte können auch bei der Desinfektion von Trinkwasser mittels Chlor zu Problemen führen, da sich Chlor mit Ammonium zu Chloraminen verbindet (ist im Geruch feststellbar) und dadurch der Gehalt an freiem Chlor nach Abschluss der Desinfektion nur durch entsprechend hohe Chlorgaben erreicht werden kann.
Die Entfernung von Ammonium aus dem Trinkwasser erfolgt in der Regel so, dass Belüftung (Oxidation) und Filtration in einem Arbeitsgang ablaufen. Mikroorganismen oxidieren das Ammonium zu Nitrat. Ist der Ammoniumgehalt im Rohwasser nicht zu hoch, hält sich der dadurch bedingte Nitratanstieg im Trinkwasser in Grenzen. Eine andere Möglichkeit besteht in der Oxidation mittels Ozon, allerdings nur bei hohen pH-Werten.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 0,5 mg/l.



Blei:

wird für die Herstellung von Akkumulatoren verwendet, für Bleirohre, Bleimantelkabel und Pigmente. Organische Bleiverbindungen werden dem Benzin zum Teil noch als Antiklopfmittel zugesetzt. Durch den Kraftfahrzeugverkehr kommt deshalb zur Zeit noch am meisten Blei in die Umwelt. Die Bleibelastung der Bevölkerung ist hoch, die Aufnahme erfolgt vorwiegend über Lebensmittel.
Akute Bleivergiftungen ergeben Koliken und Krämpfe, Bleiblässe und Bleiablagerungen am Zahnfleischrand. Leichtere Fälle äußern sich durch Schlaflosigkeit, Reizbarkeit, Konzentrationsmangel, Apathie.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 0,04 mg/l. Bleigehalt in unserem Trinkwasser 0,001 mg/l.



Bor:

kommt in der Natur als Oxid in Form zahlreicher Mineralien vor. Borgehalte im Grundwasser deuten auf Infiltration von Abwasser oder verunreinigtem Oberflächenwasser hin, weil viele Waschmittel Borverbindungen als Bleichmittel enthalten.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 1 mg/l. Borgehalt in unserem Trinkwasser <0,1 mg/l.



Cadmium:

fällt als Nebenprodukt bei der Zinkgewinnung an und wird in der Auto-, Farben- und Kunststoffindustrie sowie für Batterien, Photozellen und in Kernreaktoren verwendet. In Ackerböden wird es über cadmiumhaltige Phosphatdünger oder eventuell über Klärschlamm eingebracht.
Cadmium wird im Körper in der Leber und den Nieren angelagert, Nierenschäden und Knochendeformationen können die Folge sein.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 0,005 mg/l. Cadmiumgehalt in unserem Trinkwasser <0,0005 mg/l.



Chloride:

sind Salze der Salzsäure, sie können im Wasser geologisch bedingt auftreten, aber auch durch Streusalz, Mineraldünger oder eine (fäkale) Verunreinigung hervorgerufen werden. Chloride (z.B. Kochsalz) beeinträchtigen in größeren Mengen den Geschmack eines Wassers und können Korrosion verursachen, ein Zusammenhang zwischen Kochsalz-Aufnahme und Bluthochdruck ist vermutlich auf das Natrium zurückzuführen.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 250 mg/l.



Chrom:

ist ein Spurenelement der Erdkruste und für den Menschen lebenswichtig, in größeren Mengen können aber Gesundheitsschäden hervorgerufen werden.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 0,05 mg/l. Chromgehalt in unserem Trinkwasser <0,005 mg/l.



Cyanid:

kann in der Natur vorkommen, z.B. in bitteren Mandeln oder Obstkernen (Blausäure). Es wird aber auch technisch hergestellt und findet bei der Metallgewinnung und Metallverarbeitung sowie in der chemischen Industrie Anwendung. Cyanidhaltiger Handelsdünger wirkt herbizid (Unkraut vernichtend). Blausäure ist stark giftig, 1 mg davon je kg Körpergewicht ist tödlich.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 0,05 mg/l. Cyanidgehalt in unserem Trinkwasser <0,01 mg/l.



Dioxine:

Bezeichnung für eine Gruppe ringförmiger organischer Verbindungen, die neben Chlor auch zwei Sauerstoffatome enthalten. Es ist hochgiftig, verursacht unter anderem Chlorakne, Missbildungen sowie Krebs. Es kann bei Verbrennungsvorgängen, unter anderem bei der Müllverbrennung, entstehen und die Luft sowie die umliegenden Böden verseuchen. In unserem Trinkwasser sind derzeit keine Dioxine vorhanden.



Eisen:

kann im Wasser bei fehlendem Sauerstoff gelöst in Form von EisenII-Ionen vorhanden sein, meistens auf Grund geologisch bedingter Ursachen. Sobald Sauerstoff zur Verfügung steht, bildet sich EisenIII-Hydroxid Fe(OH)3, das kaum wasserlöslich ist und als rötlich-brauner, flockiger, leichter Schlamm ausfällt. Dies ist in der Regel Ursache für manchmal, meistens aber kurz auftretende Wasserfärbungen.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 0,2 mg/l.



Eisenbakterien:

Kommen genauso wie Manganbakterien in sauerstoffarmen und sauerstoffreichen Grundwässern vor, wo sie ihren Stoffwechsel dadurch aufrecht erhalten, dass sie gelöstes Eisen und Mangan oxidieren und damit in unlösliche Oxide überführen. Dies kann zur Verockerung von Grundwasserbrunnen führen, wobei die Schlitze der Brunnenrohre allmählich verstopft werden. In Aufbereitungsanlagen (Enteisenung und Entmanganung) manifestieren sich diese Bakterien jedoch positiv.



Enthärtung:

erfolgt durch die (teilweise) Entfernung von Calcium und Magnesium durch den Austausch dieser beiden Ionen gegen Natrium mittels Kationenaustausch. Enthärtung hat den Nachteil der Reduzierung der für den Menschen lebenswichtigen Bestandteile Calcium und Magnesium unter gleichzeitiger Anreicherung von Natrium, das mit für Bluthochdruck verantwortlich sein kann. Enthärtungsanlagen müssen mit einer Filter- und einer Dosiereinrichtung ausgestattet sein.



Entkarbonisierung:

dabei werden Calcium und Magnesium gegen Wasserstoffionen ausgetauscht werden, die sich anschließend zu Kohlensäure verbinden, die sich durch einfache Belüftung aus dem Wasser entfernen lässt. Entkarbonisierungsanlagen müssen ebenfalls mit einer Filter- und einer Dosiereinrichtung ausgestattet sein.



Escherichia coli:

gehören obligat zur Darmflora des Menschen und der anderen Warmblütler und werden regelmäßig in großer Zahl ausgeschieden. Ihr Vorhandensein im Trinkwasser ist Nachweis für den Kontakt mit Fäkalien, so dass eine Verunreinigung mit Krankheitserregern nicht ausgeschlossen und das Wasser ohne Desinfektion als Trinkwasser nicht geeignet ist. Sie dürfen daher im Trinkwasser nicht vorhanden sein.



Fluoride:

sind Verbindungen des Fluors, das mit Chlor, Brom und Jod zu den sogenannten Halogenen gehört. Es kommt in Urgesteinen (z.B. Feldspat) vor und wird durch Verwitterung verbreitet. Fluoride können aber auch aus der Metallverhüttung stammen oder über Abgase und Abwässer in die Umwelt gelangen.
Für den Menschen ist Fluor lebenswichtig, vor allem für den Zahnschmelz, doch liegen notwendige und schädliche Dosis sehr nahe beieinander. Der Fluoridgehalt im Trinkwasser bestimmt jedenfalls die Dosierung von Fluortabletten für die Fluoridprophylaxe, wobei dabei auch, insbesondere für Kleinkinder und Schwangere die Ernährung eine wesentliche Rolle spielt, denn Fertiggerichte beinhalten einen höheren Fluoridgehalt.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 1,5 mg/l. Fluoridgehalt in unserem Trinkwasser <0,5 mg/l.



Kohlenwasserstoffe:

sind Verbindungen von Kohlenstoff und Wasserstoff, die in der Natur vor allem in Mineralöl und Erdgas vorkommen. Durch Unfälle, undichte Tanks oder unvorsichtige Handhabungen können Kohlenwasserstoffe ins Oberfläche- und Grundwasser gelangen. Laut Trinkwasserverordnung ist die Summe der Konzentrationen folgender spezifizierten Verbindungen als polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe - PAK (4) - zu messen: Benzo-(b)-fluoranthen, Benzo-(k)-fluoranthen, Benzo-(ghi)-perylen und Inden-(1,2,3-cd)-pyren.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 0,0001 mg/l. PAK (4) - Gehalt in unserem Trinkwasser <0,000008 mg/l.



Kupfer:

kommt in der Natur seltener und als Verbindung in mehreren Erzen vor. Böden enthalten meist zwischen 2 bis 100 mg Kupfer pro kg Boden. Kupfer ist für den Menschen ein essentielles Spurenelement für die Bildung von roten und weißen Blutkörperchen, für die Funktion des zentralen Nervensystems und für den Stoffwechsel des Bindegewebes. Hohe Kupferwerte im Trinkwasser können, wenn damit Baby-Nahrung zubereitet wird, bei Kleinstkindern eine Lebererkrankung verursachen, die tödlich sein kann.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 2,0 mg/l. Kupfergehalt in unserem Trinkwasser <0,005 mg/l.



Legionellen (Legionella pneumophila):

sind Bakterien, die unter anderem im Wasser vorkommen können. Finden sie optimale Bedingungen (z.B. in Warmwasseranlagen zwischen 30 °C und 50 °C) vor, vermehren sie sich massenhaft und der Mensch atmet sie infolge Zerstäubung des Wassers ein (Aerosol). Sie können zu einer schweren atypischen Lungenentzündung (Legionärskrankheit) führen.



Leitfähigkeit:

hängt vom Salzgehalt des Wassers ab, da die gelösten Salze in Form geladener Teilchen (Ionen) den elektrischen Strom leiten. Hartes Wasser mit zusätzlich Nitrat-, Chlorid- und Silfat-Ionen ergibt unter Umständen eine hohe Leitfähigkeit.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 2.000 Mikrosiemens pro cm bei 25 °C. Elektrische Leitfähigkeit unseres Trinkwassers liegt in der Regel zwischen etwa 450 und 500 μS/cm.



Mangan:

kann wie Eisen in Form von ManganII-Ionen bei fehlendem Sauerstoff im Grundwasser geologisch bedingt gelöst vorhanden sein. Mit Sauerstoff bildet sich ManganIV-Oxid, das schwer löslich ist und als schwarzbrauner, flockiger, im Wasser schwebender Schlamm ausfällt.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 0,05 mg/l.



Magnesium:

kommt in der Erdkruste relativ häufig vor und ist beim Menschen für die Aktivierung verschiedener Stoffwechsel-Enzyme und die Dämpfung der Erregbarkeit von Nerven und Muskeln wichtig.
Höhere Magnesiumgehalte kommen in Wässern vor, die aus dolomithaltigem Untergrund stammen. Anthropogene (vom Menschen verursachte) Magnesiumgehalte im Wasser können von Überdüngungen und von fäkalen oder industriellen Abwasser stammen.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 50 mg/l, bei Wässern aus magnesiumhaltigem Untergrund beträgt er 120 mg/l.



Natrium:

ist ein häufiges Metall der Erdkruste und für den Menschen lebenswichtig. Der Mensch nimmt Natrium vorwiegend als Kochsalz auf, 3 bis 5 g/d sind erforderlich, die tatsächliche Aufnahme beträgt aber durchschnittlich 11 bis 12 g/d.
Zuviel Natrium kann schädlich für Säuglinge sein, aber auch bei Erwachsenen Bluthochdruck sowie Herz- und Nierenkrankheiten zur Folge haben.
Ein signifikanter Natriumanstieg kann aber auch durch Ionentauscher zur Enthärtung von Trinkwasser im Haushalt hervorgerufen werden (siehe Enthärtung), wobei je 10 Grad Härteminderung der Natriumgehalt um etwa 80 mg/l steigt.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 200 mg/l. Natriumgehalt in unserem Trinkwasser <20 mg/l.



Nickel:

ist ein Spurenelement der Erdkruste, wesentlicher Bestandteil des Erdkerns und für den Menschen lebenswichtig. Es wird für Edelstahl- und Kupferlegierungen verwendet, für Akkumulatoren und Katalysatoren. Nickelverbindungen werden in der Galvanotechnik und als Farbpigmente gebraucht.
In die Umwelt gelangt Nickel über Großfeuerungsanlagen und über Abwässer. Für den Menschen ist über den Magen-Darmtrakt mit der Nahrung aufgenommenes Nickel in kleinen Mengen ungefährlich, die Aufnahme größerer Mengen führt aber zu Erbrechen. Eingeatmet (als Dampf) ergibt es Übelkeit, Schwindel und Kopfschmerz, später treten Schäden an Lunge, Leber, Nieren und Nervensystem auf. Nickel und seine Verbindungen können Hautentzündungen und Allergien auslösen.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 0,02 mg/l. Nickelgehalt in unserem Trinkwasser <0,002 mg/l.



Nitrat:

ist als Düngemittel heute unverzichtbar. Dadurch kann es auch im Oberflächen- oder Grundwasser fast immer vorkommen. Höhere Nitratgehalte sind meist auf unsachgemäße Düngung zurückzuführen. Nitrat ist vergleichsweise ungiftig, Bakterien können aber im menschlichen Körper Nitrat zu Nitrit reduzieren.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 50 mg/l. Nitratgehalt in unserem Trinkwasser zwischen <1 bis maximal 6 mg/l.



Nitrit:

kann den roten Blutfarbstoff so verändern, dass er nicht mehr in der Lage ist, Sauerstoff von der Lunge zu den Körperzellen zu transportieren. Besonders Säuglinge und Kleinkinder sind empfindlich gegen Nitrit, denn in den ersten Lebensmonaten ist die Fähigkeit zur Regeneration des roten Blutfarbstoffes noch nicht vollständig entwickelt. Die Erkrankung ist mit einer Blaufärbung der Haut verbunden und wird deshalb häufig als Blausucht bezeichnet.
Aus Nitrit können in Verbindung mit Aminen (Eiweißbausteinen) Nitrosamine entstehen, von denen einige als krebserregend gelten.
Nitrit und Ammonium in Wasser sind mit großer Wahrscheinlichkeit auf fäkale Verunreinigungen zurückzuführen. Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 0,1 mg/l. Nitritgehalt in unserem Trinkwasser <0,01 mg/l.



Organische Chlorverbindungen:

wie beispielsweise Tetra- und Trichlorethen und sind leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe, die zum Entfetten von Metallen, zur chemischen Reinigung, als Fleckenentferner oder in der Lebensmittelindustrie zur Herstellung von Pulverkaffee und Fruchtsaftextrakten verwendet werden.
Im menschlichen Fettgewebe können sie sich anreichern und wirken auf das zentrale Nervensystem, teilweise narkotisierend, erzeugen nervöse Erscheinungen von Kopfschmerz, Vergesslichkeit bis zu Bewusstseinsstörungen. Einige sind nachweislich krebserregend, einige krebsbegünstigend. Auch Leber- und Kreislaufschäden sind möglich.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung als Summe der Konzentrationen 0,01 mg/l. Gehalt in unserem Trinkwasser <0,002 mg/l.



Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel:

gehören wegen ihres möglichen gesundheitlichen Gefährdungspotentials überhaupt nicht in das Grundwasser.
Nach der Trinkwasserverordnung gelten folgende Grenzwerte:
Für chemische Stoffe zur Pflanzenbehandlung und Schädlingsbekämpfung einschließlich der toxischen Hauptabbauprodukte, außerdem für polychlorierte, polybromierte Biphenyle und Terphenyle:
Für jede einzelne Substanz 0,0001 mg/l und insgesamt 0,0005 mg/l.
Von den laut Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Parametern wurde im Zuge der letzten Volluntersuchung alle Parameter untersucht und bei keinem ein Überschreitung der Grenzwerte festgestellt.



Phenole:

sind Bestandteile der Steinkohle und resultieren meist aus Abwässern von Gaswerken, Kokereien und Erdölraffinierien. Sie haben eine starke bakterizide Wirkung und waren daher früher die ersten Desinfektionsmittel bei operativen Eingriffen, werden heute aber nicht mehr medizinisch verwendet. Phenole werden aber in großen Mengen zur Herstellung von Kunst- und Farbstoffen, Schädlingsbekämpfungsmittel und als Weichmacher benutzt.
Phenole sind Nervengifte, führen zu Kopfschmerzen, Schwindel, Erbrechen sowie Ohrensausen und verursachen Verätzungen.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 0,0005 mg/l. Im Trinkwasser des Verbandes liegt der Phenolgehalt unter der Nachweisgrenze.



pH-Wert:

ist der negative dekadische Logarithmus der Konzentration von Wasserstoff-Ionen und ein Maß für den "saueren" oder "basischen" Zustand.
In neutralem Wasser ist der pH-Wert 7 und dadurch die Anzahl der Wasserstoff-Ionen sowie der Hydroxid-Ionen gleich groß, nämlich definitionsgemäß je 10-7 mol/l. Werden dem Wasser Wasserstoff-Ionen zugeführt (z.B. in Form von Kohlensäure) oder Hydroxid-Ionen entzogen (z.B. bei Enteisenung oder Entmanganung) sinkt der pH-Wert, das Wasser wird "saurer". Deshalb ist der Wasseraufbereitung in Form von Enteisenung und Entmanganung eine Entsäuerungsanlage nachgeschaltet.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 6,5 ≤ pH-Wert ≤ 9,5. Der pH-Wert unseres Trinkwassers schwankt zwischen 7,3 und 7,8 und liegt im Durchschnitt bei 7,5.



Quecksilber:

ist ein Bestandteil der Erdkruste, in Vulkangebieten tritt es häufiger auf. Es kommt als Verunreinigung von Kohle, Erdöl und Erdgas, hauptsächlich aber als Schwefelverbindung Zinnober vor.
In die Luft gelangt Quecksilber durch die Verbrennung von Kohle, Öl, Gas sowie über Müllverbrennungsanlagen. In den Boden gelangt es außer über die Luft auch über Pflanzenschutzmittel oder durch Düngung mit Klärschlamm oder Müllkompost bzw. kann es aus Abwässern resultieren.
Quecksilber ist den Menschen giftig , es schädigt bei entsprechender Menge Nerven und Hirn, führt zu Konzentrationsunfähigkeit, Reizbarkeit, Gedächtnisschwund und verursacht Nierenschäden.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 0,001 mg/l. Quecksilbergehalt in unserem Trinkwasser <0,0001 mg/l.



Selen:

kommt eher selten vor und nur zusammen mit Schwefel. Spuren von Selenverbindungen gibt es in allen schwefelhaltigen Erzen, aber auch in Kohle- und Phosphatlagerstätten. Die Selengehalte in Böden schwanken stark (etwa zwischen 0,1 bis 1 mg/kg). Im Trinkwasser kann Selen geogen bedingt vorkommen (in Österreich z.B. im Donautal). Es kann aber auch durch Stäube aus der Kohleverbrennung und durch Verbrennen von Erdöl in die Luft und durch Ausregnen in den Boden bzw. ins Oberflächen- oder Grundwasser gelangen. Selenverbindungen kommen auch in Abwässern der Elektroindustrie vor.
In geringen Mengen ist Selen ein essentielles Spurenelement, erst ab einer täglichen Aufnahme von 0,01 bis 0,1 mg pro kg Körpergewicht kann es giftig sein. Selenmangel kann beim Menschen vermutlich Herz-Kreislauferkrankungen verursachen.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 0,01 mg/l. Selengehalt in unserem Trinkwasser <0,001 mg/l.



Sulfate:

sind Salze der Schwefelsäure und in der Erdkruste weit verbreitet, beispielsweise in Form von Gips. Unterirdische Ablagerungen können von Wasser aufgelöst werden und ergeben entsprechende Sulfatgehalte im natürlichen Grundwasser und sind damit eine wesentliche Ursache für die Wasserhärte.
Sulfate gelangen aber auch durch Auswaschungen von Handelsdünger und durch Rauchgase oder durch industrielle Abwässer sowie über Deponiesickerwässer in die Umwelt.
Höhere Sulfatgehalte fördern die Korrosion in metallischen Leitungen, auch Beton und andere zementgebundene Werkstoffe werden angegriffen.
Beim Menschen kann sulfathaltiges Wasser zu Magen- und Darmstörungen führen, ab 250 mg/l und mehr wirkt es unter Umständen abführend. Das Wasser wird auch geschmacklich beeinflusst.
Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung 250 mg/l. Sulfatgehalt in unserem Trinkwasser zwischen 5 und 37 mg/l.



Wasserhärte:

wird hervorgerufen durch Calcium- und Magnesiumsalze. Sie sind die Ursache für Ablagerungen in Rohren, Kesseln und sonstigen Gefäßen. Mit der Härte erhöht sich auch der Seifenverbrauch, weil sich mit der Seife unlösliche und für den Waschvorgang unbrauchbare Kalkseifen bilden. Zu unterscheiden ist zwischen Karbonathärte und Nichtkarbonathärte.
Die Karbonathärte durch Calcium- und Magnesiumsalze der Kohlensäure gebildet und wird häufig als "vorübergehende Härte" bezeichnet, denn diese Calcium- und Magnesiumcarbonate fallen bei Erhitzung von Wasser teilweise aus und schlagen sich an den Wänden von Gefäßen und Behältnissen nieder (Kesselsteinbildung).
Die Nichtkarbonathärte wird hervorgerufen durch die anderen Calcium- und Magnesiumsalze, vor allem durch Gips und wird meist als "bleibende Härte" bezeichnet.
Die Gesamthärte entspricht der Summe aus Karbonat- und Nichtkarbonathärte.
Hartes Wasser schmeckt meist besser als weiches Wasser ohne Kohlensäure.
Für die öffentliche Wasserversorgung wird Wasser mit einer Gesamthärte von 5 bis 10 °dH als besonders günstig und Wasser mit einer Gesamthärte bis zu 30 °dH als brauchbar angesehen. Bis 7,3 °dH spricht man von weichem Wasser, von 7,3 bis 14 °dH von mittelhartem Wasser, von 14 bis 21,3 °dH von hartem Wasser und über 21,3 °dH von sehr hartem Wasser. Die Gesamthärte unseres Trinkwassers liegt zwischen 11,3 °dH (Wasserwerk Heiligenkreuz) und 13,5 °dH (Wasserwerk Krottendorf), es handelt sich daher um mittelhartes Wasser.